HAUSKAUF ➔ Energieausweis / Energiepass – wann nötig bzw. Pflicht?
Alle Wohnungen und Häuser, die neu vermietet oder verpachtet oder verkauft werden benötigen einen Energieausweis. Dabei gilt zwischen den beiden Arten des Energieausweises zu unterscheiden: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Bei einem Bedarfsausweis wird der Energiebedarf des Gebäudes berechnet. Bei dem Verbrauchsausweis zielt dieser auf den Energieverbrauch der Nutzer im Haus ab. Nur wer seine Immobilie selbst nutzt bzw. bewohnt, kann auf den Ausweis ganz verzichten. Steht jedoch ein Verkauf an, dann wird der Energieausweis zur Pflicht.
Der Verbrauchsausweis kurz erklärt:
Der Energieausweis nach Verbrauch (Verbrauchsausweis) zeigt den Verbrauch der vergangenen drei Jahre, also wie die Vormieter oder Vorbesitzer geheizt haben an. Das Ergebnis bezieht sich auf den letzten drei Heizkostenabrechnungen. Das Problem: Hat der Vormieter oder Vorbesitzer z.B. den letzten Winter gar nicht im Haus oder der Wohnung verbracht, sondern sich im sonnigen Süden aufgehalten und in diesem Fall noch die Heizung ausgestellt, hat er einen günstigen Verbrauchsausweis, der aber nichts über den tatsächlichen Energiebedarf des Hauses oder der Wohnung aussagt.
Da die Heizungszähler in der Regel von Messunternehmen abgelesen werden, denen die entsprechenden Daten vorliegen, kostet der Energieausweis nach Verbrauch dort meist besonders wenig. Die Kosten der verbrauchten Kilowattstunden oder Heizölliter werden hierbei jedoch nicht berücksichtigt. Diese muss jeder Interessent aufgrund der aktuellen Preise dann selber ermitteln.
Tipp:
Lassen Sie sich die Energiekostenabrechnung der letzten 3 Jahr mit Angaben der Kilowattstunden oder Heizölliter vom Verkäufer oder Vermieter aushändigen. Sollte ein Kaminofen vorhanden sein, fragen Sie auch nach der Holzmenge die verbrannt wurde. Dies hat schließlich den Öl / Gasverbrauch gesenkt!
Der Bedarfsausweis kurz erklärt:
Beim Energieausweis / Energiepass nach Bedarf (Bedarfsausweis) ist der Aufwand der Ausstellung wesentlich höher. Fachkundige darauf geschulte Experten wie Architekten oder auch Handwerker erstellen aus den Grundrissen und Schnitten, den Schornsteinfegerdaten (genauen Leistung der Heizanlage) sowie einer umfangreichen Vorortbegehung ein detailliertes Profil des Energiebedarfs vom Gebäude. Dies hat den Sinn die Schwächen und Stärken für Mieter und Käufer transparenter zu machen. Über eine Feststellung des energetischen Ist-Zustandes hinaus sollen Modernisierungsempfehlungen für eine energetische Sanierung gemacht werden.
Wann wird der Bedarfsausweis und wann der Verbrauchsausweis benötigt?
Der Energieausweis / Energiepass nach Bedarf (Bedarfsausweis) ist für kleinere und ältere Gebäude Pflicht. Ein Beispiel: Bei einem Haus mit weniger als fünf Wohnparteien, das vor dem 01.11. 1977 gebaut wurde, muss der Bedarf vom einem Fachmann ermittelt werden. Da ca. 3 von 4 Häusern vor der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut wurden, sind davon recht viele Hausbesitzer betroffen.
Bei Gebäuden mit mehr als fünf Wohnparteien kann zwischen dem günstigen Verbrauchsausweis und dem aufwändigeren Bedarfsausweis gewählt werden. Hier wird davon ausgegangen, das der Mittelwert aus dem tatsächlichen Verbrauch der einzelnen Wohnparteien ein durchaus realistisches Bild des Energiebedarfs aufzeigt. Im Fall eines Neubaus ist der Energiebedarf ohnehin dokumentiert.
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Energieausweis / Energiepass – wer stellt ihn aus?
Der Energieausweis / Energiepass nach Verbrauch (Verbrauchsausweis) wird meistens von den jeweiligen Energieversorgern oder Messanbietern erstellt. Ein Energieausweis nach Bedarf (Bedarfsausweis) darf nur durch sogenannte „baubezogene Berufe“ ausgestellt werden. Zu diesen baubezogenen Berufe zählen unter anderem Architekten oder Ingenieure, aber auch Handwerksmeister wie Heizungsbauer, Installateure oder Schornsteinfeger können bei entsprechender Schulung den Energieausweis nach Verbrauch ausstellen.
Die Vorlage des Ausweises – wann nötig?
Bei Verkauf oder Neuvermietung muss der Energieausweis dem Käufer bzw. Neumieter vorgelegt werden. Der Energieausweis gilt immer für das ganze Haus und nicht für einzelne Wohnungen. Eine Kopie des Energieausweises muss der Eigentümer nicht aushändigen. Er muss lediglich Einsicht in den Energieausweis geben.
Die Gültigkeit des Energieausweis / Energiepass
Der Energieausweis / Energiepass egal ob nach Bedarf oder Verbrauch ist generell zehn Jahre lang gültig.
Die Kosten des Energieausweis / Energiepass
Die Preise können je nach Region und Anbieter stark schwanken. Der nach Verbrauch orientierte Ausweis kostet zwischen 30 und 100 Euro. Für den nach Bedarf orientierten werden 200 bis 1000 Euro fällig. Da eine vollständige Energieberatung mit Bedarfsanalyse durchaus zwei Tage und mehr beanspruchen kann, ist diese auch deutlich teurer als eine einfache Feststellung des Energieverbrauchs.
Droht eine Strafe bei nicht Vorlage des Energieausweis / Energiepass?
Auf die Vorlage eines Energieausweises / Energiepass sollte vor allem beim Hauskauf geachtet werden. Hat der Verkäufer keinen Energieausweis oder sind die Angaben im Ausweis falsch, kann dies mit einer Geldbuße bis zu 15.000€ geahndet werden. Diese Ordnungswidrigkeit könnte beim Bauamt zur Anzeige gebracht werden.
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