Wie ist ein Notarvertrag aufgebaut?
Einen sogenannten Mustervertrag, wo man schnell mal alle relevanten Daten einträgt gibt es nicht. Jeder Kauf ist individuell und in jedem Notarvertrag gibt es Gesichtspunkte die „individuell“ ausformuliert werden müssen.
Einige grundlegende Daten gehören in jeden Kaufvertrag:
- Angaben zur Person (Käufer und Verkäufer)
- Beschreibung der Immobilie (Maßgeblich sind hier die Angaben aus dem Grundbuch)
- Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten (Vereinbarungen), Höhe des Kaufpreises, Zahlungstermin, Teilzahlungen, u.s.w.
Ist der Notarvertrag einmal unterschrieben, gibt es kein Zurück mehr! Gehen Sie auf Nummer Sicher und beauftragen Sie vor dem Kauf noch einen Baugutachter.
EXTRA-TIPP 1: Fälligkeit des Kaufpreises
Sichern Sie zunächst die Finanzierung, und vereinbaren Sie dann exakt die Fälligkeit des Kaufpreises. Bei der Zahlung ist das Problem zu lösen, dass der Verkäufer das Eigentum am Haus so lange nicht auf den Käufer übertragen möchte, bis der Kaufpreis voll bezahlt ist. Der Käufer seinerseits möchte den Kaufpreis nicht bezahlen, bevor er als neuer Eigentümer des erworbenen Objektes im Grundbuch eingetragen ist.
Deshalb ist es üblich, dass ein Notar die Kaufpreisabwicklung übernimmt. Dabei laufen die Zahlungen über ein Notaranderkonto, und der Notar haftet für die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages. Somit bleiben bei dieser Form der Kaufabwicklung die Interessen beider Parteien bewahrt.
Übergabe des Objektes:
Sie sollten im Kaufvertrag einen festen Termin für die Übergabe des Objektes vereinbaren. Dieser Zeitpunkt kann dann auch für die Übernahme bestehender Lasten wirksam sein. Stellen Sie vertraglich sicher, dass die Immobilie geräumt und frei von etwaigen Mietverhältnissen, zu übergeben ist, bzw. regeln Sie, welche Belastungen übernommen werden. Kaufen Sie das Objekt mit einer bestimmten Ausstattung, ist es empfehlenswert, nicht nur pauschal auf die Besichtigung zu verweisen, sondern diese Ausstattung konkret im Vertrag zu bezeichnen.
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Gewährleistung:
Wenn Sie mit dem Verkäufer vereinbart haben, dass eventuell bestehende Mängel noch vor der Übergabe auf seine Kosten beseitigt werden müssen, sollten Sie das an dieser Stelle nochmals notariell absichern.) Sonst: Kaufen Sie das Haus in dem Zustand, in dem Sie es besichtigt haben!!!
EXTRA-TIPP 2: Gewährleistung und Mängel
Bei gebrauchten Immobilien schließt der Verkäufer üblicherweise eine Gewährleistung aus. Falls jedoch noch Gewährleistungsansprüche gegenüber Handwerkern bestehen, sollte der Verkäufer diese Ansprüche auf den Käufer übertragen. Achten Sie darauf, dass der Kaufvertrag die Erklärung des Verkäufers enthält, dass keine versteckten Mängel bekannt sind. Außerdem sollte der Verkäufer im Vertrag versichern, dass weder pflanzlicher noch tierischer Schädlingsbefall vorliegt.
Kaufnebenkosten und Grunderwerbssteuer (die durch den Kauf verursachten Kosten und Steuern werden so verteilt, wie Sie es mit dem Verkäufer vereinbart haben.
Vollzugsvollmacht (hiermit werden Angestellte des Notariats damit bevollmächtigt die Formalitäten die zum Eintragen der Grundschulden und zur Bestätigung der Auflassungen nötigt sind, in Ihrem Namen zu erledigen.)
ACHTUNG ➔ Achten Sie darauf, dass im Notarvertrag steht, dass die Übergabe lastenfrei erfolgt, denn die Grundschulden sind an die Immobilie und nicht an den Eigentümer gebunden.
Wer bezahlt den Notar und wie hoch sind die Kosten? Hier finden Sie alles zum Thema ➔ Notarkosten beim Hauskauf / Immobilienkauf
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