Wie gehe ich mit Bauträgern um?
Achtung:
Gerade in der letzten Zeit hört man häufig von sogenannten Pleitefirmen, die vor Fertigstellung des Objektes mit Ihrem Unternehmen Konkurs anmelden. Wie gehe ich mit Bauträgern um? Wie kann ich mich vor unliebsamen Überraschungen schützen?
1. Bonitätsprüfung des Bauträgers
Um sich vor den Gefahren die durch einen Konkurs der Baufirma auf Sie zukommen können weitgehendes zu schützen, sollten Sie die Bonität des Unternehmens prüfen. Diese Auskünfte erteilen Banken, Auskunfteien und die IHK (Industrie- und Handelskammern). Sofern Sie ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“ nachweisen können (und das wäre bei einem von Ihnen beabsichtigten Kauf der Fall), wird man Ihnen bei den vorgenannten Stellen kaum diese Bonitätsauskunft verweigern.
Zögern Sie nicht bei diesem Schritt, denn es geht um Ihr Geld und Ihre Existenz. Beides steht bei einer Pleite des Bauunternehmens auf dem Spiel.
2. Die Baubeschreibung genau und kritisch überprüfen
Überprüfen Sie die Vollständigkeit der Baubeschreibung. Unverzichtbare Bestandteile sind: Lageplan, Grundriss, die detaillierten Beschreibungen aller durchgeführten Bauleistungen, sowie der Zahlungsplan. Handwerkerleistungen die nach DIN ausgeführt wurden, bedeuten lediglich, dass die Handwerksfirma die Mindestanforderungen erfüllt. Achten Sie auch darauf, dass einen ausführlicher Elektroinstallationsplan mit aufgeführt ist. Steckdosen kann ein Haus gar nicht genug haben. Gerade in Küchen und Badezimmern wird hier am meisten gespart. Ein Nachrüsten fällt somit unter die Rubrik „Sonderwünsche“ und das wird bekanntlich sehr teuer.
3. Fixieren Sie Ihre Sonderwünsche „unbedingt“ schriftlich
Hier können Sie noch so manchen Cent und Euro sparen. Haben Sie sich für ein Haus vom Bauträger entschieden, sollten Sie durchblicken lassen, dass die Kaufentscheidung abhängig ist von der Erfüllung etwaiger Sonderwünsche (Parkettböden, gehobene Elektroinstallation, hochwertige Badarmaturen etc.).
Unbedingt vor dem Kauf verhandeln, denn ist der Kaufvertrag erst unterschrieben, lässt sich der Bauträger kaum mehr zu weiteren Zugeständnissen überreden.
4. Rechtzeitig Mängel reklamieren
Nehmen Sie regelmäßig Ihren Rohbau in Augenschein. Sobald Sie einen Mangel entdecken, sparen Sie es sich dies dem zuständigen Handwerker zu melden. Schonen Sie Ihre Nerven und melden Sie es unverzüglich dem Bauunternehmer. Für den Handwerker sind Sie nun mal nur der „Käufer“ und somit nicht direkter Auftraggeber und somit auch nicht weisungsbefugt. Der Bauträger gibt dem Handwerker den Auftrag den gemeldeten Schaden zu beheben.
Gewährleistungsfrist: Normalerweise gibt der Bauträger bei einem Neubau eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren für das Bauwerk und 1 Jahr für das Grundstück (Wege, Außenanlage etc.). Für bewegliche Teile wie z.B. die Heizungssteuerung gilt die jeweilige Gewährleistungsfrist des Herstellers. Fragen Sie besser noch mal nach auf welche Zeit diese befristet ist.
5. Einzugstermin sichern
Sichern Sie sich den Einzugstermin, indem Sie den verbindlichen Fertigstellungstermin einschließlich einer Verzugsstrafe zum Bestandteil des Notarvertrages machen. Sie können z.B. vereinbaren, dass der Bauträger eine vorher festgesetzte Verzugsstrafe an Sie zahlen muss, sollte das Haus nicht bis zum verbindlichen Fertigstellungstermin bezugsfertig sein und sich somit der Umzug verzögert. Sie können z.B. die Zahlung einer Übergangsmiete als Verzugsstrafe festlegen. Tipp: Achten Sie darauf, dass sich die Miete ab dem vorgesehenen Auszugs kräftig erhöht. Dies dient als Druckmittel um Verzögerungen beim Umzug zu verhindern.
6. Zusatzkosten mit einkalkulieren
Irrtümlicherweise wird angenommen, dass wenn man ein schlüsselfertiges Massiv- oder Fertighaus mit dem dazugehörigen Grundstück kauft, alle Kosten abgedeckt seien. Doch leider ist dies manchmal ein Trugschluss und kann sie teuer zu stehen kommen.
Beachten:
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Bauträger nach den Erschließungskosten (Anliegergebühren, Gebühren für den Anschluss der Versorgungsleitungen) und ob diese für Ihr Grundstück schon voll abgerechnet worden sind. Bestehen Sie auf eine schriftliche Bestätigung der Angaben.
Bei einem seriösen Bauträger gehört die Außenanlage, also Wege, asphaltierte Garageneinfahrt und Stützmauern an Böschungen und Hängen zur Standardausstattung. Fragen Sie bei Unsicherheit besser noch einmal nach. Lassen Sie sich auch dieses wieder schriftlich geben.
Die Bepflanzung des Gartens und die Gartengestaltung wie z.B. Einzäunung, Gartenhaus, Sonnenschutz etc. sollten Sie auch in Ihren Finanzierungsplan mit einbeziehen. Der Sommer kommt bestimmt.
Sie haben sich für einen Neubau entschieden? Lassen Sie die Immobilie vor dem Kauf prüfen oder nehmen Sie einen erfahrenen Baugutachter zum Bauübergabetermin mit.
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