Die Aufgaben des Notars beim Haukauf ➔
der Vertragsentwurf mit Belehrung und Beurkundigung
Der Notar hat zunächst einmal die Aufgabe, den vom Verkäufer und Käufer ausgehandelten Kaufvertrag beim Hauskauf zu beurkunden. Dieser Vertrag muss jedoch einige juristische Formvorschriften erfüllen, die der Notar in den allermeisten Fällen anhand der Vorgaben der Vertragsparteien auch ausformuliert. Hierbei ist er zur Neutralität verpflichtet, er muss sich also aus der eigentlichen Verhandlung heraushalten. Außerdem hat der Notar eine sogenannte „Belehrungspflicht“.
Setzt der Makler Sie unter Druck? Hat er schon einen Notartermin ausgemacht? Stopp! Halten Sie inne und bleiben Sie ruhig. Es geht um Ihr Geld. Erst prüfen, dann kaufen – Baugutachter hilft.
Informieren und Auskünfte erteilen
Er muss die Beteiligten über die rechtlichen Folgen des Notarvertrags informieren, und das möglichst in verständlichem Deutsch. Wenn Ihnen also etwas unklar ist, fragen Sie einfach nach, denn der Notar ist verpflichtet, Ihnen die notwendigen Auskünfte zu geben. Da notarielle Verträge oft eine recht delikate Angelegenheit sind, ist der Notar selbstverständlich zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet: Sie können sich also auf das „Notargeheimnis“ verlassen.
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Aufgaben Notar Hauskauf – notarielle Beurkundigung – Vertragsgestaltung – Vertragserläuterung – Notarvertrag – Belehrungspflicht