Wichtige Punkte die vor dem Notartermin zu regeln sind!
➔ Notwendige Angaben für den notariellen Kaufvertrag
Wenn Sie sich mit dem Verkäufer einig geworden sind, muss der Kauf noch vertraglich geregelt werden. Dafür braucht man einen Notar. Da Sie als Käufer in der Regel die Notarkosten übernehmen, können Sie sich auch einen Notar Ihres Vertrauens suchen bzw. vorgeben.
Lassen Sie sich den Kaufvertrag vor dem Beurkundungstermin / Notartermin vom Notar zuschicken. Prüfen Sie den Vertrag in aller Ruhe und schalten Sie gegebenenfalls noch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater ein. Wenn es zeitlich eng wird (Druck vom Makler): Scheuen Sie sich nicht, Beurkundungstermin / Notartermin zu verlegen und scheuen Sie sich beim Notartermin auch nicht, gegebenenfalls noch im letzten Moment zu handeln.
Hinweis:
Nur notariell beurkundete Verträge sind rechtswirksam. Zahlen Sie deshalb auf keinen Fall vor Vertragsabschluss auch nur einen Cent. Immer erst unterschreiben, wenn alles geklärt ist.
Steht der Notartermin schon fest? Stopp! Lassen Sie die Immobilie erst durch einen unabhängigen Experten prüfen. Erst dann den Vertrag unterschreiben.
➔ Folgende Angaben benötigen Sie für den notariellen Kaufvertrag:
Angaben vom Verkäufer, sowie vom Käufer:
- Name
- Vorname
- Staatsangehörigkeit
- Beruf
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Name Ehepartner
- Vorname Ehepartner
- Beruf
- Staatsangehörigkeit
- Geburtsdatum
- Geburtsort
Angaben zur Immobilie / Objekt: Immobilienart z.B.:
- Einfamilienhaus
- Eigentumswohnung etc.
- Postleitzahl
- Ort
- Straße
- Amtsgericht
- Grundbuch
- Grundbuchblatt
- Flurstück
- Baujahr
- Kaufpreis
Endlich ist es soweit, der Notartermin steht fest. Hier erfahren Sie alles über ➔ Die Aufgaben des Notars – der Vertragsentwurf mit Belehrung und Beurkundigung
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