Die Objektunterlagen beim Hauskauf ➔
Grundrisse, Lageplan, Grundbuchauszug …
Nachdem Sie gegenüber dem Verkäufer ihr Interesse an der Immobilie bekundet haben, sollten Sie bevor Sie in die Verhandlungen gehen ein paar Unterlagen und Infos über das Objekt anfordern.
Stimmen die Angaben aus dem Exposé? Gutachter prüft die Objektunterlagen. Kauf mit Gutachter eine lohnende Sache!
Objektunterlagen für die Bank
Diese Unterlagen wird in der Regel auch die Bank zur Prüfung der Finanzierung benötigen:
• Grundrisse bemaßt
Achten Sie darauf, dass die Sie alle Grundrisse des Hauses erhalten (alle Geschosse). Die Maße sollten gut leserlich sein und die Innen- und Außenmaße des Gebäudes anzeigen.
• Schnittzeichnung (Querschnitt) bemaßt
Die Schnittzeichnung ist eine Zeichnung des Querschnitts aller Geschosse
• Grundbuchauszug
Hier finden Sie weitere Infos zum Grundbuch
• Baubeschreibung
Hierbei handelt es sich um eine detaillierte Beschreibung des zu errichtenden Gebäudes. Hier werden, neben der Art der Bauausführung, die zum Einbau gelangenden Materialien aufgelistet und beschrieben.
• Lageplan
Der Begriff Lageplan bezeichnet allgemein betrachtet eine zeichnerische, häufig maßstäbliche, Darstellung eines Objektes im Zusammenhang mit seiner Lage, seiner Umgebung und Situation. Aus dem Lageplan kann der Zuschnitt und auch die Größe, sowie meistens auch die Himmelsausrichtung des Grundstückes entnommen werden.
• Energieausweis oder Verbrauchsrechnung der letzten 3 Jahre
Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet.
Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt, in Österreich durch die jeweiligen Landesgesetze und das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG). Diese Rechtsnormen sollen die EG-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive) über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umsetzen.
Weiter lesen auf wikipedia/energieausweis
Tipp ➔
Lassen Sie sich auch auf jeden Fall noch die Energiekostenabrechnung der letzten drei Jahre zeigen. Denn leider sind viele Energieausweise nicht richtig ausgestellt bzw. fehlerhaft. Der Gesetzgeber hat zwar damit ein gutes Instrument zur Erkennung des Energiestatus eines Gebäudes schaffen wollen, aber leider hapert es doch sehr oft bei der sachkundigen Umsetzung. Wir als Gutachter fordern daher gerne auch die oben genannten Energiekostenabrechnungen um den Energieausweis damit überprüfen zu können.
Objektunterlagen Hauskauf ➔
Angaben vom Anbieter überprüfen
Anhand dieser Unterlagen können Sie die Angaben aus dem Exposè oder Verkaufsinserat überprüfen. Die meisten Banken benötigen diese Unterlagen auch für die Finanzierung. Für den Laien sind diese Angaben oft nicht nachvollziehbar, daher greifen Sie besser auf Hilfe z.B. von einem Gutachter zurück.
Bestehen Sie unbedingt vor dem Kauf auf diese Unterlagen und prüfen sie diese eingehend. Leider kommt es in Exposés und Verkaufsinseraten immer wieder zu Falschangaben und diese können den Wert einer Immobilie erheblich verändern (meistens nach unten).
Das könnte Sie auch interessieren ➔ Energieausweis beim Hauskauf ➔ wann ist der nötig bzw. Pflicht
Objektunterlagen Hauskauf – Baupläne – Grundriss – Schnittzeichnung – Lageplan – Katasterauszug – Grundbuchauszug – Baubeschreibung – Bauzeichnung