Der Kaufvertrag beim Hauskauf / Immobilienkauf
Der Kaufvertrag ist der letzte Schritt zu Ihrem Haus oder Wohnung und auch hier sind noch einige Dinge zu beachten bzw. darüber sollte man sich bereits im Vorfeld informiert haben.
Die rechtliche Bedeutung des Kaufvertrags für ein Haus oder eine Wohnung
Endlich haben Sie die passende Immobilie gefunden, die Finanzierung steht auf sicheren Beinen und auch mit dem Verkäufer sind sie sich einig über den Kaufpreis geworden. Jetzt wird es Zeit den Kauf unter Dach und Fach zu bringen. Die wichtigste Grundlage für den Kauf einer Immobilie bildet der Kaufvertrag.
Achtung ➔
Nur ein notariell beglaubigter Kaufvertrag, mit den Unterschriften von beiden Parteien (Käufer und Verkäufer), berechtigt zum Eigentümerwechsel. Weder ein Handschlag noch eine mündliche Vereinbarung reichen aus. Da im Kaufvertrag auch alle besprochen Regelungen und Absprachen zwischen dem Käufer und Verkäufer schriftlich festgelegt sind, hat der Kaufvertrag eine verbindliche Wirkung d.h. dass diese von beiden Parteien eingehalten werden müssen.
Ohne Notar geht es nicht. Soll ein Kaufvertrag für die Immobilie aufgesetzt werden, ist ein Termin beim Notar unvermeidlich. Der Notar steht als neutraler Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer und ist für die Organisierung des Übergangs des Eigentums zuständig.
Sie haben die passende Immobilie gefunden und sind sich einig mit dem Verkäufer, dann dürfte dieses Thema Sie auch interessieren ➔ alles rund um den Notartermin
Kaufvertrag Hauskauf – Kaufvertrag Wohnung – Notarvertrag Hauskauf – notarieller Kaufvertrag beim Hauskauf – Haus kaufen Notarvertrag